Für eine demokratische Feuerwerkskultur

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Für eine demokratische Feuerwerkskultur

Feuerwerk ist eine Kulturpraktik, die es auf der ganzen Welt verbreitet ist. Die pyrotechnische Fachgemeinschaft erstreckt sich über alle Kontinente und bildet ein globales Netzwerk, das durch enge Verbindungen fachlichen und interkulturellen Austausch sowie Verständigung ermöglichen. In Abkehr von der kriegerischen Nutzung von Explosivstoffen bedeutet Feuerwerk die künstlerische und friedfertige Nutzung des Schwarzpulvers.

Der Bundesverband für Pyrotechnik und Kunstfeuerwerk e.V. organisiert die pyrotechnische Fachgemeinschaft in Deutschland, von Amateur bis Profi. Dabei steht der Verein für eine offene, demokratische, diverse und friedfertige Feuerwerkskultur. Weil der Zugang zur Kulturpraktik Feuerwerk niedrigschwellig und inklusiv sein soll, gilt: Für Intoleranz und Hass ist innerhalb der Feuerwerkskultur in Deutschland kein Platz.

In den letzten Jahren konnten Positionen der Fremdenfeindlichkeit, Geschichtsvergessenheit und Intoleranz in Deutschland erschreckenden gesellschaftlichen Einfluss entfalten. Das Erstarken eines politischen Totalitarismus von rechts bedroht nicht nur Angehörige besonders verletzlicher Gruppen, sondern den gesellschaftlichen Zusammenhalt und das friedliche Zusammenleben als Ganzes. Rapide zunehmende Gewalt aus dem rechten Spektrum in Form von tätlichen Übergriffen, Brandstiftungen, verbalen Bedrohungen und Hass im Netz spielen dabei eine wesentliche Rolle.

Einer der zentralen Akteure dieser Tendenzen ist die in weiten Teilen rechtsextrem und faschistoid geprägte Partei „Alternative für Deutschland“ (AfD), die ihren politischen und gesellschaftlichen Einfluss in den letzten Jahren rapide ausweiten konnte. Mit den Landtagswahlen in Sachsen, Thüringen und Brandenburg greift damit erstmals seit 1933 eine offen antidemokratische und rechtsextreme Partei nach parlamentarischen Mehrheiten. Parallelen zum Aufstieg des Nationalsozialismus vor rund hundert Jahren sind dabei unverkennbar.

Die Gründe für den Aufstieg der AfD sind vielschichtig. Die Hinwendung vieler Menschen zu einer Partei, die fremdenfeindlich sowie antisemitisch und islamophob agiert, liegt auch im Versagen der Regierungsparteien der letzten Jahrzehnte beim Organisieren gesellschaftlichen Wandels begründet. Auch die euphemistisch als „Wiedervereinigung“ bezeichnete Eingliederung der ehemaligen DDR in den westdeutschen Staats- und Gesellschaftsapparat, die nie aufgearbeitete Abwertung und der Verlust der gewachsenen gesellschaftlichen Strukturen in Ostdeutschland, sind dabei nicht unwesentlich. 

Das bloße Stigmatisieren der AfD sowie ihrer Anhänger:innen hat sich bei gleichzeitigem und fortgesetztem Ignorieren der tieferen gesellschaftlichen Gründe für die Hinwendung zu rechtsextremistischen Positionen als wenig fruchtbar erwiesen. Gleichzeitig gilt: Eine Mitgliedschaft in der AfD oder anderen rechtsextremen Organisationen überschreitet die rote Linie dessen, was für einen demokratisch und weltoffen orientierten Verein erträglich ist. Denn auch innerhalb einer vielfältigen Feuerwerks-Community bedeutet das Maß an Hass und Gewalt, das von dem AfD-Milieu ausgeht, eine Bedrohung. Eine Hinwendung zu rechtsextremen Positionen ist weiterhin nicht in Einklang zu bringen mit dem interkulturellen, weltoffenen und friedfertigen Ethos der Feuerwerkerei. 

In diesem Kontext stellt der Vorstand des bvpk fest, dass eine Mitgliedschaft in bvpk und AfD nicht satzungskonform ist. Eventuelle bvpk-Mitglieder, die auch Mitglied in der AfD sind, sind aufgefordert, ihre politische Haltung in dieser Hinsicht zu überdenken. Wer sich mit einer Parteimitgliedschaft fortgesetzt zur AfD bekennt, sie unterstützt oder mit ihr sympathisiert, ist im bvpk nicht willkommen und aufgefordert, die im Verein organisierte Feuerwerksgemeinschaft zu verlassen.

Insbesondere aus Anlass der bevorstehenden Landtagswahlen in Thüringen, Sachsen und Brandenburg ruft der Vorstand die Mitglieder des Vereins dazu auf, von ihrer Stimme Gebrauch zu machen und mit ihrem Votum Hass und Hetze sowie totalitären und faschistoiden Tendenzen eine klare Absage zu erteilen.

Der bvpk wird weiterhin mit großem Engagement für eine diverse, offene, friedfertige und demokratisch geprägte Feuerwerksgemeinschaft und -kultur einstehen und diese im Rahmen seines satzungsgemäßen Zwecks fördern und pflegen.

 

Der gesamte Vorstandsbeschluss zur Unvereinbarkeit der Mitgliedschaften in bvpk und AfD ist hier dokumentiert:

Beschluss des Vorstands vom 23.08.2024

Das Feuerwerk und die Feuerwerksgemeinschaft bleiben von den gesellschaftlichen und politischen Veränderungen der vergangenen Jahre nicht unbetroffen. Ein Anstieg von Fremdenfeindlichkeit, Geschichtsvergessenheit, Intoleranz und die Erstarkung des politischen Totalitarismus bedrohen auch den Zusammenhalt der friedlichen, offenen, demokratischen und vielgestaltigen Feuerwerkskultur in Deutschland und Europa.  

Der bvpk bekennt sich zu einer fördernden Rolle für Geschichtsbewusstsein, Frieden, Pluralität, Demokratie, Toleranz und einer offenen Gesellschaft (§ 2 Abs. 2 der Satzung). Der bvpk wird die Feuerwerksgemeinschaft weiterhin nach diesen Grundsätzen organisieren und Feuerwerk als weltweit vorkommendes Kulturgut und Mittel von interkultureller Verständigung sowie als die friedliche und künstlerische Nutzung des Schwarzpulvers pflegen und fördern. 

Derweil verzeichnet die Partei „Alternative für Deutschland“ (AfD) wachsende Zustimmung und kann ihren politischen und gesellschaftlichen Einfluss mehr und mehr ausweiten. Der von der AfD und hochrangigen Funktionären der Partei offen und verdeckt praktizierte Schulterschluss mit Rechtsextremist:innen, Antisemit:innen, Reichsbürger:innen, Gegner:innen des Rechtsstaats und Verschwörungsmythiker:innen steht in eindeutigem Konflikt mit den Vereinszwecken des bvpk. 

Aus der Treuepflicht der Mitglieder des bvpk folgt auch die Pflicht, Handlungen und Mitgliedschaften in Organisationen, die sich gegen das friedliche Zusammenleben der Menschen untereinander, die Demokratie oder eine offene und tolerante Gesellschaft wenden, zu unterlassen (§ 5 Abs. 3 der Satzung). 

Aus diesem Grund fasst der Vorstand des bvpk folgenden Beschluss:

  1. Der bvpk stellt sich der AfD entschieden entgegen. Die Ziele, Positionen, Grundsätze und Werte des bvpk sind mit denen der Partei „Alternative für Deutschland“ (AfD) unvereinbar. Die Positionen und Meinungen der AfD widersprechen dem freiheitlich-demokratischen, pluralitätsfördernden, toleranten und geschichtsbewussten Selbstverständnis des bvpk und seiner Mitglieder.
  2. Der Vorstand stellt fest, dass die Mitgliedschaft in der AfD mit der Mitgliedschaft im bvpk nicht vereinbar ist.
  3. bvpk-Mitglieder, die sich mit ihrer Parteimitgliedschaft zur AfD bekennen, sie unterstützen oder mit ihr sympathisieren, sind im bvpk nicht willkommen und aufgefordert, die im bvpk organisierte Feuerwerksgemeinschaft zu verlassen.
  4. Die AfD stellt für den bvpk keinen Verhandlungs- oder Kooperationspartner dar. Der bvpk wird mit der AfD auf keiner politischen Ebene zusammenarbeiten.
  5. Der bvpk wird weiterhin mit großem Engagement für eine diverse, offene, friedfertige und demokratisch geprägte Feuerwerksgemeinschaft und -kultur einstehen und diese im Rahmen seines satzungsgemäßen Zwecks fördern und pflegen.

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