Die Regulierung von Feuerwerk ist ein komplexes Feld, das verschiedene Rechtsgebiete berührt, darunter Gefahrgut-, Umwelt-, Arbeits- und Ordnungsrecht sowie verschiedene zivilrechtliche Aspekte. Wesentlichster Bestandteil der Gesetzgebung zu Feuerwerk jedoch ist das Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe (auch Sprengstoffgesetz, kurz SprengG) sowie die zugehörigen Verordnungen. Mittels des SprengG werden auch die übergeordneten Richtlinien der EU in nationales Recht übersetzt.
Auf dieser Seite listen wir wesentliche Regelwerke des Sprengstoffrechts und angrenzender Rechtsgebiete. Enthalten sind auch sprengstoffrechtliche Regularien, die nur mittelbar mit Feuerwerk zu tun haben. Der Großteil der hier verlinkten Dokumente wird dankenswerterweise bereitgestellt vom Regierungspräsidium Tübingen sowie der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung. Wir versuchen nach bestem Wissen und Gewissen, diese Sammlung an Rechtsverordnungen aktuell zu halten. Dennoch können wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität der hier verlinkten Dokumente übernehmen.
Mit Zuständigkeitsverordnungen regeln die Länder welche Verwaltungsorgane bzw. Behörden für die verschiedenen Aspekte des Sprengstoffgesetzes zuständig sind. In manchen Fällen sind auch weitere Rechtsgebiete in der gleichen Verordnung geregelt.
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV) ist der Spitzenverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften und der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand. Sie erlässt u.a. Vorschriften und Regeln, welche zu treffende Sicherheitsvorkehrungen im Arbeitsschutz ausformulieren. Anders als DGUV-Vorschriften sind die hier verlinkten Informationen und Regeln nicht unmittelbar rechtsverbindlich. Sie bieten jedoch eine hilfreiche Orientierung im komplexen Arbeitsschutzrecht, und sich danach zu richten wird trotz ihres formaljuristisch freiwilligen Charakters als sinnvoll erachtet. Weitere Informationen zum DGUV-Regelwerk finden Sie hier .
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