Berlin, den 17.11.2022
Während zwei Jahren Verkaufsverbot von Silvesterfeuerwerk ist der Handel mit illegaler Pyrotechnik zu einem lukrativen Geschäftsfeld geworden. Dies belegen Zahlen des Zolls sowie Rekordfunde illegaler Pyrotechnik. Geprüftes Kleinfeuerwerk ist äußerst handhabungssicher und birgt keine großen Gefahren. Illegal gehandelte Feuerwerkskörper bergen jedoch oft erhebliche Risiken. Zuletzt hatte die Gewerkschaft der Polizei das Verbot von geprüftem Kleinfeuerwerk gefordert. Statt immer neuer Verbotsforderungen sollten die Behörden illegaler Pyrotechnik den Kampf ansagen.
Knapp 8 Tonnen illegales Feuerwerk wurden 2021 allein durch den Zoll sichergestellt, rund 60% mehr als im Vorjahr. Die Zahlen dürften 2022 massiv ansteigen: Erst vor kurzem stellte die Polizei im Raum Osnabrück und in den Niederlanden rund 350 Tonnen illegal gehandeltes und gelagertes Feuerwerk sicher. Diese Entwicklungen zeigen, dass die Attraktivität von rechtswidrigem Handel mit Feuerwerk durch die Verbote der letzten beiden Jahre stark zugenommen hat. „Mit dem illegalen Handel kommen Feuerwerkskörper an Endverbraucher, die nur für den Gebrauch durch Profis vorgesehen sind. Es ist auch Feuerwerk dabei, das gar nicht zugelassen und geprüft ist. Von diesen Feuerwerkskörpern gehen große Gefahren aus“, kommentiert Ingo Schubert, Vorsitzender des Verbands. „Statt immer wieder Verbotsforderungen von sicherem Feuerwerk auf den Tisch zu bringen, sollten sich die Behörden dringend dem Problem illegalen Handels und Einfuhr von Pyrotechnik annehmen. Dieses wurde durch die Verbote der beiden letzten Jahre verschärft. Die Verbote wirken – und zwar negativ!“, so Schubert.
„Geprüfte und zugelassene Feuerwerkskörper sind handhabungssicher und bergen keine großen Risiken“, sagt Schubert. „Vielmehr ist gesetzlich geregelt, dass von Kleinfeuerwerk lediglich geringe Gefahren ausgehen dürfen“. Für den europäischen Markt zugelassene Feuerwerkskörper unterliegen höchsten Qualitäts- und Sicherheitsanforderungen. Deren Einhaltung wird in Deutschland u.a. durch die Bundesanstalt für Materialforschung und Prüfung (BAM) in einem aufwändigen Prüfverfahren sichergestellt. Für den freien Verkauf und Gebrauch an Silvester ist in Deutschland Kleinfeuerwerk der Kategorie F2 freigegeben. Für diese Feuerwerkskörper gelten strenge Grenzen hinsichtlich der erlaubten Pulvermengen (Nettoexplosivmasse) und der Lautstärke. Dadurch sind schwere Verletzungen mit diesem Typ Feuerwerkskörper praktisch ausgeschlossen.
„Während sich die Mär vom ,hohen Verletzungsrisiko‘ durch Kleinfeuerwerk hartnäckig hält, sprechen die Zahlen eine andere Sprache“, kommentiert Schubert. „Nur höchstens 5% der Verletzungen, die in der Silvesternacht in Krankenhäusern behandelt werden, haben mit Feuerwerk zu tun. Der Großteil davon dürfte auf illegales Feuerwerk zurückzuführen sein. Statt immer neuer Verbotsforderungen muss das bestehende Gesetz angewendet werden, um Gefahren für Leib und Leben von Bürgerinnen und Bürgern auszuschließen. Diese Gefahren gehen nicht von zugelassenem Kleinfeuerwerk aus“, sagt Schubert. Eine Analyse der vorhandenen wissenschaftlichen Studien hatte zuletzt ergeben, dass die Hospitalisierungsinzidenz von Feuerwerksverletzungen in der Silvesternacht bei lediglich 2,3 – 3,3 Fällen pro 100.000 Einwohner/-innen liegt. Dies entspricht 1,8 – 2,5 Fällen pro Notaufnahme. Die Ergebnisse decken sich mit prominenten Stimmen aus dem Gesundheitssektor, die darauf hinweisen, dass der Großteil der Verletzungen in der Silvesternacht auf übermäßigen Alkoholkonsum und die Folgen zurückzuführen ist.
Der Vollzug von Feuerwerksverboten würde de facto ein Hochrüsten der Innenstädten zu polizeilichen Hochsicherheitszonen bedeuten. Nach Forderungen der Gewerkschaft der Polizei würde das z.B. in Berlin den gesamten S-Bahn-Ring betreffen. Dieser Bereich würde einem sog. „Gefahrengebieten“ gleichen, in dem die Polizei weitreichende Befugnisse hat, um zum Beispiel anlasslose Personenkontrollen durchzuführen. Bürgerrechte würden hier großflächig ausgehebelt. Bereits 2021 gab es in Berlin gespenstische Szenen, in denen die Verbotszonen militärischen Hochsicherheitszonen glichen und unbescholtene Bürger wegen harmlosem, sicherem Feuerwerk gegängelt wurden. „Eine derartige Verschwendung von Steuergeldern kann nicht im Interesse einer freiheitlichen Gesellschaft sein“, kommentiert Schubert. „Die Polizei sollte sich auch in eigenem Interesse auf den Kampf gegen illegales, gefährliches Feuerwerk konzentrieren – und zwar bevor es beim Verbraucher ankommt.“
Zuletzt hatte die Gewerkschaft der Polizei (GdP) ein generelles Verbot von Kleinfeuerwerk mit fragwürdigen Argumenten gefordert. Dazu gehört die angeblich ,hohe Verletzungsgefahr‘, aber auch Angriffe auf Beamte und Beamtinnen werden für allgemeine Verbotsforderungen in Stellung gebracht. „Die GdP suggeriert eine ständig steigende Zahl von Übergriffen auf Polizeibeamte und -beamtinnen. Sie legt allerdings keinerlei Zahlen vor, die es ermöglichen, das Ausmaß des Problems oder eine Tendenz zu beurteilen“, kommentiert Schubert. Die GdP Berlin bezeichnete ein Verbot als ,echte Maßnahme für den Klimaschutz‘. Laut Umweltbundesamt ist Feuerwerk jedoch für nur 0,00013% der jährlichen fossilen CO2-Emissionen verantwortlich. „Diese Argumentation jenseits wissenschaftlicher Erkenntnis ist skandalös – während sich gleichzeitig hochrangige Polizeivertreter und -vertreterinnen öffentlich gegen jene Klimaaktivisten und -aktivistinnen wenden, die gegen die tatsächlichen Ursachen des Klimawandels protestieren. Das ist absurd!“, sagt Schubert. „Die polizeigewerkschaftliche Stimmungsmache gegen eine spezifische Kulturpraktik auf Basis vermuteter Wahrheiten ist befremdlich und wirkt unseriös“, so Schubert. Die Bundesvorstände von GdP und bvpk werden sich persönlich zum Thema austauschen.
Positionspapier zur laufenden Novelle des SprengG – Silvesterfeuerwerk [PDF, 150 KB]
https://media.bvpk.org/doc/bvpk_Positionspapier_SprengG_Silvesterfeuerwerk.pdf
Publikation des bvpk zur Hospitalisierungsinzidenz durch Feuerwerkskörper [PDF, 1,1MB]
https://media.bvpk.org/gesundheit/2021_bvpk_kurzinfo_verletzungen.pdf
Positionspapier zu Einschränkungen von Feuerwerk im Kontext der Covid-19-Pandemie [PDF, 61KB]
https://media.bvpk.org/covid/20211129_positionspapier_covid_feuerwerk.pdf
Publikation des bvpk zum ökologischen Fußabdruck von Feuerwerk [PDF, 2,8MB]
https://media.bvpk.org/2021_bvpk_kurzinformation_umwelt.pdf
Alle Pressemitteilungen des Bundesverband Pyrotechnik
https://bvpk.org/presse
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