Innenministerium: bis zu drei Jahre Gefängnis für ein paar Wunderkerzen

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Innenministerium: bis zu drei Jahre Gefängnis für ein paar Wunderkerzen

Mit Sorge und Bedenken nimmt der bvpk geplante Änderungen am Straf- und Sprengstoffrecht auf. Diese sollen der Bekämpfung von Geldautomatensprengungen dienen. Tatsächlich schlägt das Bundesinnenministerium hier undifferenzierte und unverhältnismäßige Strafverschärfungen auch für Bagatelldelikte vor, die mit dem eigentlichen Kriminalitätsbild nichts zu tun haben. Ministerin Faeser schießt hier mit Kanonen auf Spatzen – und zielt dabei daneben. Der bvpk fordert den Gesetzgeber auf, Bagatelltaten von der künftigen Strafbarkeit auszunehmen und bei der Verschärfung strafrechtlicher Bestimmungen Umsicht walten zu lassen.

 

Undifferenzierte Strafverschärfungen: Mit Kanonen auf Spatzen geschossen - und schlecht gezielt

Mit einer Reform von Strafrecht und Sprengstoffrecht versucht das Bundesinnenministerium dem Phänomen der Geldautomatensprengung beizukommen. Neben der Einführung eines neuen Straftatbestands werden jedoch auch andere Regelungen deutlich verschärft und dabei wichtige Differenzierungen abgeschafft. Der Bundesverband Pyrotechnik kritisiert die Verschärfungen deutlich als fehlgeleitet und weist auf womöglich ungewollte Konsequenzen hin.

Geht es nach dem BMI, ist es künftig bereits strafbar, zu versuchen ein Päckchen Wunderkerzen ohne CE-Siegel aus einem anderen EU-Land nach Deutschland zu bringen. Diese Handlungen werden aktuell als Ordnungswidrigkeit geahndet, nur im gewerblichen Kontext gelten sie als Straftat. Nach dem Entwurf liegt die Strafandrohung nun bei bis zu drei Jahren Gefängnis oder Geldstrafe. Das gleiche gilt für die Weitergabe und den Transport von Feuerwerkskörpern ohne CE-Siegel – auch wenn von diesen praktisch keine Gefahr ausgeht. 

„Das Eindämmen der missbräuchlichen Verwendung von explosionsgefährlichen Stoffen und Feuerwerkskörpern ist eine ernstzunehmende Aufgabe”, kommentiert Ingo Schubert als Vorsitzender des Bundesverband Pyrotechnik. „Undifferenzierte Strafrechtsverschärfungen dürften hier keinen Beitrag leisten. Die Änderungen werden vor allem Menschen ohne jede kriminelle Energie treffen und die Justiz mit Bagatellfällen belasten”, so Schubert. Der bvpk fordert, von der Ausweitung der Straftatbestände auf den nicht gewerblichen Bereich sowie der Einführung von Versuchsstraftaten abzusehen.

Feuerwerkskörper ohne das gesetzlich vorgeschriebene CE-Siegel sind immer wieder im Umlauf. Von manchen dieser Feuerwerkskörper gehen erhebliche Gefahren aus, z.B. Blitzknallkörpern oder Feuerwerkskugeln. Oft handelt es sich jedoch um Feuerwerksspielzeug, von dem praktisch keine Gefahr ausgeht. Betroffen sind auch ungefährliche Klein- und Kleinstfeuerwerkskörper aus der ehemaligen DDR, die bei Feuerwerksenthusiasten als Sammlerstücke im Umlauf sind.

 

Kniefall vor der Kreditwirtschaft auf Kosten von Bürgerrechten

Dass verschärfte Strafandrohungen nicht gleich zu einem verringerten Kriminalitätsaufkommen führen, ist kriminalwissenschaftlich unumstritten. Zielführender ist hier die Sicherung der Automaten, beispielsweise durch Mechanismen, die Geldscheine einfärben und so unbrauchbar machen. Mit der flächendeckenden Einführung dieser Technik dürfte sich das Phänomen Automatensprengungen auflösen, es gäbe „nichts mehr zu holen”. 

Trotz entsprechender Selbstverpflichtungen weigern sich die Automatenbetreiber aus Kostengründen, die Sicherungsmaßnahmen flächendeckend umzusetzen. Pragmatische und zielführende Politik wäre hier, die Betreiber gesetzlich dazu zu verpflichten, die Automaten flächendeckend zu sichern. „Die geplanten Gesetzesverschärfungen sind ein symbolpolitischer Kniefall vor den Spitzenverbänden der deutschen Kreditwirtschaft auf Kosten von Bürgerrechten“, kommentiert Schubert. 

„Heimliche Hausdurchsuchungen zum Installieren von Staatstrojanern, drastische Ausweitung von automatisierter Gesichtserkennung, Verbote von Küchenmessern oder die undifferenzierten Strafverschärfungen im Feuerwerksbereich: Schaut man sich die jüngeren Vorstöße aus dem BMI an, entsteht der Eindruck, Ministerin Faeser hätte den Posten geräumt und die Ressortleitung Polizeibehörden übergeben“, kommentiert Schubert. „Eine gründliche Abwägung zwischen Bürgerrechten und öffentlicher Sicherheit scheint hier nicht mehr stattzufinden“, so Schubert. 

Das BMI arbeitet seit rund fünf Jahren an einer Generalüberholung des Sprengstoffrechts. Bis heute hat es dabei keine Ergebnisse vorgelegt und versäumt, die Verbände frühzeitig einzubinden. Die nun hastig eingeschobenen Strafrechtsverschärfungen erwecken eher den Eindruck von politischem Aktivismus als solider Gesetzgebung. „Undifferenzierte Verbote und Strafverschärfungen scheinen die einzigen Tools im gesetzgeberischen Werkzeugkasten von Ministerin Faeser zu sein“, so Schubert. „Aspekte wie Prävention und die gründliche Umsetzung bestehender Regelungen scheinen nicht zum Repertoire der Ministerin zu gehören“. 

 

Weiterführende Informationen

Stellungnahme des bvpk zu den geplanten Änderungen an SprengG und weiteren Gesetzen

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