Derzeit wird im Bundesinnenministerium an einer umfassenden Überarbeitung des Sprengstoffgesetzes und der zugehörigen Verordnungen gearbeitet. Gegenstand des Gesetzes ist auch die Regulierung von Überlassen und Verwenden von Silvesterfeuerwerk.
Das Feuerwerk zum Jahreswechsel war in den letzten Jahren Gegenstand einer kontroversen gesellschaftlichen Debatte. Dies liegt einerseits an Verkaufsverboten in den Jahren 2020 und 2021 im Kontext der Corona-Pandemie, andererseits an einer seit vier Jahren laufenden Negativkampagne gegen Feuerwerk.
Im diesem Kontext wurden immer wieder auch Rufe nach Einschränkungen oder Verboten von Silvesterfeuerwerk laut, während andere Akteure die Liberalisierung der Gesetzgebung zu privatem Feuerwerk fordern. Vor diesem Hintergrund positioniert sich der bvpk zu den verschiedenen Forderungen in Form eines umfassenden Positionspapiers.
Die wichtigsten Punkte aus dem Positionspapier:
- Ein konsequentes Vorgehen gegen den Missbrauch von Feuerwerk aller Kategorien sowie den illegalen Vertrieb und Gebrauch von Feuerwerk der Kategorien F3 und F4.
- Eine stärkere Aufklärung von Öffentlichkeit und Kommunen über die bestehenden Rechtsvorschriften zum Gebrauch von Silvesterfeuerwerk sowie den bestehenden Möglichkeiten zu dessen Einschränkung.
- Die nationale Gesetzgebung stärker an die mit der EU-Richtlinie 2013/29/EU intendierte Harmonisierung der Rechtsvorschriften zur Bereitstellung pyrotechnischer Gegenstände anzupassen.
- Die gesellschaftliche Debatte um Silvesterfeuerwerk zu versachlichen und auf eine breitere empirische Evidenzgrundlage zu stellen.
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