P R E S S E M I T T E I L U N G - Berlin, den 29.12.2021
Verkaufsverbot von Silvesterfeuerwerk
„Wir bedauern den Beschluss des OVG Berlin, in dem dieses das Verkaufsverbot von Silvesterfeuerwerk bestätigt“, kommentiert Ingo Schubert als Vorstandsmitglied des Verbands. „Enttäuschend an dem Beschluss ist, dass das Gericht gewissermaßen nicht in der Sache entscheidet, sondern sich aufgrund der vermeintlich kurzen Zeit auf eine rechtmäßigkeitsunabhängige Interessenabwägung zurückzieht. Dies bedeutet, dass eine grundlegende Auseinandersetzung mit den einzelnen Sachargumenten ausbleibt und sich das Gericht vielmehr auf angebliche „allgemeine langjährige Erfahrungen“ stützt. Die vorliegenden Zahlen widersprechen den vagen Vermutungen der Regierung, denen das Gericht in seinem Beschluss folgt“, so Schubert. Der Verband erwägt, das Verfahren in der Hauptsache fortzuführen und ein Urteil per Feststellungsklage zu erstreiten.
Die Regierung hat weder vor Erlass des Verbots noch im Verwaltungsverfahren eine Gefahrenanalyse vorgelegt. Was Aufgabe der Regierung gewesen wäre, geht indessen der Bundesverband Pyrotechnik an: Nun legt er eine Meta-Analyse der wenigen vorhandenen wissenschaftlichen Studien zu Verletzungen durch Feuerwerk vor. Gemäß der Studie kommt es pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern bundesweit zu durchschnittlich 2,3 – 3,3 Verletzungen durch Feuerwerk, die in Krankenhäusern behandelt werden. Bei 1.092 Notaufnahmen entspricht dies durchschnittlich 1,8 – 2,5 Fällen pro Notaufnahme. Die überwiegende Mehrheit der Fälle dürfte ambulant zu behandeln sein. Zugelassenes Silvesterfeuerwerk ist handhabungssicher. Dank der gesetzlichen Normierungen und Prüfverfahren lassen sich ernstzunehmende Verletzungen nahezu ausschließen. Anders ist dies bei illegal importierten oder selbst hergestellten Feuerwerkskörpern, die zu schweren Verletzungen führen können. Unklar bleibt, wie klein oder groß der jeweilige Anteil der Verletzungen ist, der durch zugelassenes und illegales Feuerwerk entsteht.
„Die Regierung hat noch nicht einmal versucht, das Verbot auf eine solide empirische Basis zu stellen“, kommentiert Ingo Schubert. „Dem begegnen wir, indem wir das vorhandene Datenmaterial auswerten und öffentlich zur Verfügung stellen. Wir wünschen uns einen sachlichen Diskurs, der einer offenen und wissenschaftsgeleiteten Gesellschaft entspricht“, so Schubert. Die vorliegenden Zahlen verdeutlichen, was auch zuvor immer wieder aus dem Gesundheitssektor zu hören war: Es sind nicht die Verletzungen durch Feuerwerk, die für volle Notaufnahmen an Silvester sorgen. Tatsächlich sind es andere Faktoren, durch die sich die Belastung erhöht, z.B. übermäßiger Alkoholkonsum und daraus resultierende Konflikte. „Während die Bundesregierung eine wichtige Kulturpraktik und Silvestertradition verbietet, lässt sie die eigentlichen Ursachen des Problems unangetastet. Dies macht das Verbot von Silvesterfeuerwerk zu reiner Symbolpolitik“, sagt Schubert. „Das persönliche Feuerwerk hätte ein pandemiekonformes und dennoch gemeinschaftliches Erlebnis zum Jahreswechsel sein können. Stattdessen bleibt der Himmel für viele Menschen dunkel. Das Symbol der Hoffnung bleibt aus“, schließt Schubert.
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